Wie auch in den vergangenen Jahren, kann wieder Hecken- und Baumschnitt
aus der Gemeinde ab dem 18.10.2024 bis zum 02.11.2024, 12:00 Uhr aufs
Martinsfeuer gebracht werden.
An das Martinsfeuer darf nur Reisig und Astwerk angeliefert werden. Größere
Mengen, die über den normalen Hecken- und Baumschnitt hinausgehen,
müssen abgesprochen werden. Verboten sind Wurzelwerk, Gartenabfälle,
dickere Hölzer, gestrichenes Holz, Holz mit Nägeln oder Eisenbeschlägen usw.
Da die Feuerwehr bzw. die Gemeinde die Überreste entsorgen müssen, bitten
wir nochmals um strikte Einhaltung der Anlieferungskriterien.
Das Abladen von Sperrmüll (Möbel oder ähnliches) ist eine illegale
Müllentsorgung.
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