Das regenreiche Frühjahr und der trockenen Sommer haben die Hecken, Büsche und Bäume auf den Grundstücken in der Gemeinde gut gedeihen lassen. Besonders an angrenzenden Gehwegen und Straßen können diese dann in den öffentlichen Raum hineinwachsen und sollten daher von den Grundstückseigentümern regelmäßig zurückgeschnitten werden, was von vielen auch vorbildlich praktiziert wird. Leider gibt es aber immer wieder Ausnahmen, die dazu führen, dass die Gemeinde Beschwerden erreichen. So auch jetzt wieder von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebs Ahrweiler, ganz konkret für den unteren Bereich des Stocksweg. Hier wird der in die Straße hineinragende und zu tief hängende Bewuchs angemahnt. Die Grundstückseigentümer sollten hier umgehend tätig werden. Der AWB behält sich vor, die Müllabfuhr für diese Straße einstellen, falls hier keine Abhilfe geschaffen wird.
Auch in der Dorfstrasse in Schalkenbach, ab Zufahrt ‚Auf der Schmette‘ bis zum Abzweig Mühlenborn muss dringend ein Rückschnitt erfolgen. Nach §27 Abs. 5 des Landesstraßengesetzes sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf die öffentliche Straße ragenden Bewuchs zu beseitigen. Der Rückschnitt ist bis zur Grundstücksgrenze und bis zu einer entsprechenden Höhe von mindestens 4 Metern vorzunehmen. Ich appelliere daher an alle Grundstücksbesitzer im Sinne eines attraktiven Dorfbildes Ihre Pflichten dahingehend wahrzunehmen.
Thomas Weber Ortsbürgermeister