An der Maisbüschkapelle in Schalkenbach ist eine Grabstätte errichtet worden (siehe Foto). Die Person hat dort einigen Aufwand betrieben - u.a. wurden mitgebrachte Steine und Mörtel verbaut. Der Zeitpunkt der Erstellung muss zwischen dem 12. und 15. Juni gewesen sein. Die Ortsgemeinde geht aufgrund der Größe der Grabstätte davon aus, dass es sich vermutlich um ein größeres Tier handelt, was dort begraben wurde.
Dieses Grab kann natürlich nicht dort bleiben! Ein Tier im Wald oder auf öffentlichen Flächen zu begraben ist nicht erlaubt und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Diese Regelung gibt es aus gutem Grund. So soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit und Umwelt nicht durch giftige Substanzen gefährdet werden, die bei der Verwesung von Tierkörpern entstehen können.
Die Ortsgemeinde wird nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Veröffentlichung die Grabstätte beseitigen und die entsprechenden weiteren Schritte einleiten, zu denen auch eine Anzeige gehört.
Ich appelliere daher eindringlich an den ‚Erbauer‘, diese Grabstätte wieder vollständig zu beseitigen, den Kadaver bei einer Tierkörperbeseitigungsanlage abzugeben und den alten Zustand des Geländes wiederherzustellen.
Thomas Weber Ortsbürgermeister
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