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Informationen zur geplanten Errichtung von 6 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Bad Neuenah


Mit Schreiben vom 28.04.2022 haben die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Postfach 100608, 74506 Schwäbisch Hall für die Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) bei der Kreisverwaltung Ahrweiler die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 17 Landesplanungsgesetz für Rheinland-Pfalz (LPlG) beantragt.

Es ist beabsichtigt, in der Gemarkung Bad Neuenahr in der Flur 5 auf den Flurstücken 29 und 31/1 sowie in der Gemarkung Heimersheim in der Flur 18 auf den Flurstücken 36/2 und 6/1 insgesamt sechs Windenergieanlagen zu errichten. Beide Gemarkungen grenzen unmittelbar an die nördlichen Flächen der Ortsgemeindegemeinde Schalkenbach-Vinxt.

Die kompletten Verfahrensunterlagen, insbesondere die Standorte der geplanten Anlagen sind in das Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren (unter der Überschrift öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens) eingestellt und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

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