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Verunreinigung durch Hundekot

  • annagasper96
  • vor 5 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden durch liegen gelassenen

Hundekot - besonders im Bereich Bröhlstrasse, Schulstrasse und Spielplatz in

Untervinxt. Der Straßenrand und die angrenzenden Grünflächen sind keine

Hundetoilette! Es ist mir absolut unverständlich, daß man die

Hinterlassenschaften seines Hundes im öffentlichen Raum einfach so liegen

läßt. Es bricht sich keiner einen Zacken aus der Krone im Anschluß an das

Geschäft seines Hundes den Kram aufzusammeln und in einem der vielen

bereitstehenden Mülleimer zu entsorgen. Ich hoffe wirklich, daß die neuerlichen

Vorfälle die Ausnahme bleiben und sich das nicht mehr wiederholt.

In diesem Zusammenhang verweise ich nochmal auf die einschlägigen

Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der

öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in

öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Brohltal vom 03.08.2005. Danach

haben Hundehalter und -führer folgendes zu beachten:

„Halter und Führer von Tieren - insbesondere Hundehalter und -führer - müssen

dafür sorgen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht

verunreinigen. Sollte dennoch eine Verunreinigung stattfinden, so ist diese

unverzüglich zu beseitigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen

sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.“

Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen können mit einer

Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.

Thomas Weber

Ortsbürgermeister

 
 
 

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