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Verunreinigung durch Hundekot auf dem Spielplatz


Auch wenn z.Zt. der Spielplatz in Untervinxt nicht vollumfänglich genutzt

werden kann, so ist er dennoch keine Hundetoilette! Es ist mir absolut

unverständlich wie man überhaupt seinen Hund in den Sandflächen des

Spielplatzes sein Geschäft verrichten lassen kann, geschweige denn, daß

anschließend der Kram auch noch einfach so liegengelassen wird. Dort spielen

Kinder drin – auch kleine, die schon mal was in den Mund nehmen! Ich hoffe

wirklich, daß diese Vorfälle die absolute Ausnahme bleiben und sich das nicht

mehr wiederholt.

In diesem Zusammenhang verweise ich nochmal auf die einschlägigen

Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der

öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in

öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Brohltal vom 03.08.2005. Danach

haben Hundehalter und -führer folgendes zu beachten:

„Halter und Führer von Tieren - insbesondere Hundehalter und -führer - müssen

dafür sorgen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht

verunreinigen. Sollte dennoch eine Verunreinigung stattfinden, so ist diese

unverzüglich zu beseitigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen

sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.“

Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen können mit einer

Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.

Thomas Weber

Ortsbürgermeister

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